wird umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt und ist ein Gesetz auf Bundesebene, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.
Das Gesetz trat 2006 in Kraft und soll vor allem vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf schützen. „Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot geregelt.“
Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (2020).