bezeichnet neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht. In Deutschland und Österreich besteht seit Ende 2018 die Möglichkeit im Geburtenregister beim Geschlechtseintrag neben männlich und weiblich als drittes Geschlecht divers eintragen zu lassen. Dies gilt für Intersexuelle, intergeschlechtliche oder Inter*-Personen, deren biologisches Geschlecht nicht eindeutig als weiblich oder männlich zugeordnet werden kann. Menschen, die sich z.B. keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die das Gefühl haben im falschen Körper zu leben, benötigen für den Eintrag ein Attest oder eine eidesstattliche Erklärung. Das wird kritisiert, da die Geschlechtsidentität nicht nur vom biologischen Geschlecht bestimmt wird, sondern auch vom eigenen Empfinden. Es gibt daher die Forderung, dass jeder über sein Geschlecht selbst entscheiden darf.
Heidenreich, Ulrike (2018). Männlich, weiblich, divers – Vielfalt ist normal. Süddeutsche Zeitung.
„Mann, Frau, Divers – Die „Dritte Option“ und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (2019). Antidiskriminierungsstelle des Bundes.