findet statt, wenn verschiedene Arten der Benachteiligung auf individueller, kultureller und institutioneller Ebene ineinandergreifen. Dabei verbirgt sich der Ursprung der Diskriminierungsformen hinter historisch gewachsenen Stereotypen, die sich durch gelebte Traditionen, Gebräuche und Konventionen äußern.
Bestimmte Gruppen und Individuen sind sich ihrer Privilegien oftmals nicht bewusst, da sie sie als gegeben empfinden. Werden Privilegien also nicht als solche erkannt, kann ihr diskriminierendes Potenzial nicht wahrgenommen werden und die Benachteiligung besteht weiterhin fort.
Beispiel: Ein Lehrer erteilt einer Schülerin aus bildungsfernem Elternhaus trotz guter Noten keine Gymnasialempfehlung. Sein Grund dafür könnte sein, dass er dem Mädchen keinen höheren Schulabschluss zutraut, da er gewisse Vorurteile gegen ihre soziale Herkunft hat (individuelle Diskriminierung). Die abwertenden Vorurteile des Lehrers sind wiederum kulturell angelernt und gesellschaftlich verankert (kulturelle Diskriminierung). Und die Schule, an der der Lehrer unterrichtet, sieht für solche Entscheidungen keine weiteren Maßnahmen zur Sicherung von Chancengleichheit vor (institutionelle Diskriminierung).
Der Paritätische Gesamtverband: ABC der Beteiligung “Strukturelle Diskriminierung”.